Offener Brief zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und
Gewalt an der Uni Bielefeld
Aufgrund der aktuellen Situation an der Uni Bielefeld fordern wir das Rektorat, die Gleichstellungsbeauftragte sowie den Hochschulrat der Uni Bielefeld und die zuständige Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung auf, sich zu der im Folgenden geschilderten Situation und den aufgeworfenen Fragen zu äußern. Zugleich wollen wir die Studierenden der Uni informieren und sie dazu auffordern, ihr Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zur Lehre einzufordern und sich gegen sexistische Diskriminierung an der Hochschule zu positionieren.
Auslöser unserer Intervention ist zwar die aktuelle Situation an der Uni, der Umgang des Rektorats mit den Vorwürfen gegen einen Professor der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft und der Mangel an Unterstützung für die betroffene Frau. Es ist uns jedoch auch bewusst, dass diese Situation kein Einzelfall ist, sondern exemplarisch für den nach wie vor vorhandenen Sexismus an Hochschulen steht.
Die Theorie – oder Keine_r soll sagen er_sie hätte es nicht (besser) wissen können
Über sexualisierte Diskriminierung und Gewalt in Institutionen, sowie den angemessenen Umgang mit diesen und anderen patriarchalen Instrumenten zur Ausübung von Macht, wurde in den letzten zehn Jahren auch an der Uni Bielefeld viel diskutiert und einiges getan. Das legen zumindest Publikationen wie die Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt der Universität Bielefeld sowie die Existenz einer universitären Sprechstunde des Bielefelder Frauennotrufs und nicht zuletzt auch Einrichtungen wie das zentrale Gleichstellungsbüro der Universität Bielefeld und die Gleichstellungs-kommissionen der Fakultäten nahe. Das Gleichstellungsbüro sowie die Gleichstellungskommissionen der Fakultäten werden in der Broschüre Wegweiser zur Gleichstellung in den Fakultäten und Einrichtungen explizit als „Anlaufstellen für Frauen, die von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt betroffen sind“ bezeichnet und im FrauenForum, einer Publikation von IFF und ZSB, wird die „Beratung und Unterstützung von Frauen bei der Benachteiligung in Studium oder Beruf und bei sexueller Belästigung“ als eine der Hauptaufgaben des Gleichstellungsbüros benannt. In ihrer Richtlinie stellt die Universität selbst explizit fest, dass sie „ […] verantwortlich dafür ist, dass das Persönlichkeitsrecht von Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung respektiert und ihre individuellen Persönlichkeitsrechte […] anerkannt werden.“ Weiter heißt es dort:
„Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt […] finden sich im alltäglichen Umgang, im dienstlichen Umfeld sowie im Studienalltag. sexualisierte Diskriminierung und Gewalt schaffen ein einschüchterndes, stressbeladenes und entwürdigendes Arbeits- und Lernumfeld […]stellen eine massive Störung des Universitätsbetriebs dar […] [und] sind in der Universität und im außeruniversitären dienstlichen Umgang verboten. Alle Mitglieder und Angehörige der Universität […] sind in ihren Arbeitsbereichen […] dafür verantwortlich, dass sexuell diskriminierendes Verhalten und Gewaltanwendung unterbleiben bzw. abgestellt werden. sexualisierte Diskriminierung und Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und im Studium unter Androhung persönlicher oder beruflicher Nachteile bzw. unter Zusage von Vorteilen werden als besonders schwerwiegend bewertet.“
Auch im Hinblick auf die Frage, was unter sexualisierter Gewalt und Diskriminierung zu verstehen ist, herrscht an der Uni Bielefeld zumindest offiziell Einigkeit. So heißt es in einer Broschüre zum Thema:
„Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt sind jedes sexuell gefärbte verbale oder nonverbale Verhalten, das in sexueller Hinsicht beleidigend oder demütigen ist und generell oder im Einzelfall als nicht erwünscht erklärt worden ist.“
Dazu gehören laut der Broschüre unter anderem: sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Stalking, sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch, die verbale und bildliche Präsentation sexuell diskriminierender Darstellungen im Ausbildungszusammenhang und die Aufforderung zu sexuellem Verhalten. Angesichts dieser sehr differenzierten und umfassenden Äußerungen, Positionen und Regularien sollten alle Beteiligten zum einen davon ausgehen können, dass sie an der Uni Bielefeld vor sexualisierter Gewalt und Diskriminierung weitestgehend geschützt sind. Zum anderen sollte mensch sich darauf verlassen können, dass die verschiedenen Anlaufstellen und Institutionen der Universität sich – wo immer nötig – gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewaltausübung zur Wehr setzen; sich mit Betroffenen, die sich wehren (wollen), solidarisieren und damit das berechtigte, notwendige und angeblich ja auch erwünschte Engagement gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt unterstützen und vorantreiben.
Schön wäre es…
Die Praxis – oder der sexistische Normalzustand an der Uni Bielefeld
Das tatsächliche Verhalten vieler Mitglieder und Angehöriger der Universität – Studierende und Gremien der studentischen Selbstverwaltung explizit eingeschlossen – hinterlässt einen anderen Eindruck: Es mangelt nicht nur an wirklichen Bemühungen und Interesse, diejenigen, die sich gegen sexualisierte Gewalt und Diskriminierung wehren wollen, aktiv zu unterstützen. Es ist auch festzustellen, dass viele Mitglieder und Angehörige der Uni Bielefeld sexualisierte Diskriminierung und Gewalt offenbar für ein ‚Kavaliersdelikt‘ halten und deswegen keine Notwendigkeit sehen kritisierend einzugreifen. Im Gegenteil kommt es auch in Seminaren und Vorlesungen, in Sprechstundengesprächen und Betreuungsverhältnissen zu unreflektierten oder sogar ganz bewusst eingesetzten sexistischen Verhaltensweisen. Auch wenn sich im Freundeskreis durchaus über „Vorfälle“ dieser Art ausgetauscht wird und auch uns als Feministischem Referat durchaus derartige Fälle zugetragen werden, so trauen sich doch die wenigsten sich zu beschweren oder die Diskriminierung öffentlich zu machen. Dies liegt häufig nicht zuletzt auch an dem fehlendem Rückhalt von den eigenen Komiliton_innen oder
Kolleg_innen.
Das Versagen des universitären Regelwerks und der Institutionen, die zum Schutz derer eingesetzt wurden, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, zeigt sich zur Zeit besonders deutlich in dem seit nunmehr zwei Jahren schwelenden Konflikt um einen Bielefelder Professor der Fakultät für
Linguistik und Literaturwissenschaft. Dieser ist unter Studierenden unter anderem dafür bekannt, dass er Student_innen, die in sein ‚Beute-Schema‘ passen in der Notengebung und bei der Vergabe von Hilfskraft- und Mitarbeiter_innen stellen bevorzugt (vgl. NW vom 14.11.2009). Außerdem heißt es von Studierenden, dass er immer wieder Student_innen mit sexualisierten Bemerkungen und Annäherungsversuchen konfrontiere, sei es als direkt Angesprochene oder als ‚unbeteiligte Zuschauer_innen‘. Im Jahr 2009 wurde dieser Professor von einer seiner Doktorandinnen, die sich gegen ihn zur Wehr setzten wollte, wegen sexualisierter Gewalt angezeigt. Zuvor hatte diese sich bereits an die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät und an das Rektorat gewendet. Die Unileitung äußerte sich zunächst gar nicht zu dem Verhalten des Professors, leitete aber schließlich doch ein Disziplinarverfahren ein, weil „diverse Pflichtverletzungen des 55-jährigen (Machtmissbrauch, sexuelle Verhältnisse mit Abhängigen, Bedrohung von Mitarbeiterinnen) als so gravierend eingeschätzt wurden, dass selbst die Entfernung des Professors aus dem Dienst denkbar schien.“ (NW, 08.11.2010) Der Professor wurde im Juli 2009 vorläufig suspendiert und vom Oberverwaltungsgericht Münster zu einer Geldstrafe wegen der unangemessen Verbindung von beruflicher und privater Beziehungen verurteilt. Dass diese disziplinarrechtliche Verurteilung keinen Eindruck auf den Professor gemacht zu haben scheint, wird unter anderem daran deutlich, dass er auch noch danach sein Verhalten legitimiert. In der NW vom 11.02.2011 heißt es, der Betreffende habe gesagt, dass nahezu jeder Professor sexuelle Handlungen an seiner Doktorandin vollziehe, und er nicht einsehe, was er falsch gemacht habe. Ähnlich äußerte sich der Professor auch schon vorher zu den Vorfällen. So wird er in der NW vom 14.11.2009 wie folgt zitiert: „Ich bin C4-Professor – ich kann schwängern wen ich will. Und ich kann Alimente zahlen, wie viel ich will.“
Die Suspendierung des Professors wurde zum Sommersemester 2011 von der Unileitung wieder aufgehoben. Aus welchen Gründen sich so entschieden wurde ist nicht bekannt gemacht worden. Die strafrechtlichen Auseinandersetzungen um den Fall laufen noch. Der Professor bestreitet den Vorwurf, sexualisierte Gewalt gegenüber seiner Doktorandin ausgeübt zu haben und behauptet stattdessen, dass es sich um einvernehmliche sexuelle Handlungen gehandelt habe. Es steht Aussage gegen Aussage und die Strategie des Professors und seines Anwaltes ist offenbar, die betroffene Frau zu diskreditieren, um so ihre Glaubwürdigkeit zu zerstören. Eine Strategie, an der sich – ob willentlich oder nicht – auch viele Mitglieder und Angehörige der Uni beteiligen. Um das Opfer zu diskreditieren und dessen Glaubwürdigkeit zu zerstören sind die abgedroschensten Argumente gerade recht. Es werden nicht nur Vergewaltigungsmythen („Selbst schuld, wenn die immer in der engsten Bluse und mit Minirock rumrennt.“; „Naja, warum hat sie sich auch privat mit ihm getroffen, wenn sie keine Hintergedanken hatte.“) bemüht und reaktiviert. Auch das Argument, dass die Betroffene ja schließlich eine Beziehung mit ihrem Doktorvater unterhalten habe und deshalb davon auszugehen sei, dass es sich um einvernehmlichen sexuellen Kontakt gehandelt habe, ist immer wieder zu hören. Selbst wenn die beiden eine (wie auch immer geartete) Beziehung gehabt hätten: Dass frau „auch“ innerhalb einer Beziehung und ‚sogar‘ innerhalb der Ehe das Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung hat, ist offensichtlich noch nicht zu allen durch-gedrungen. Und überhaupt, warum hat sie denn nicht eher was gesagt, sich anders angezogen, sich einen anderen Betreuer gesucht oder sich gleich in Luft aufgelöst…
All diese vermeintlichen Argumente, die immer dann schnell zur Hand sind, wenn eine Frau sich gegen sexualisierte Gewalt bzw. ihren Vergewaltiger wehrt, sind nur verschiedene Varianten von zwei Grundannahmen: Zum einen wird immer wieder suggeriert, dass eine Frau, die sexualisierte Gewalt erfährt, irgendwie doch selbst schuld sei, weil sie den Mann durch ihr Verhalten provoziert habe. Zum anderen wird stets die Glaubwürdigkeit der betroffenen Frau in Zweifel gezogen – nicht die des Täters. Es ist mehr als überfällig, diese Argumentationsmuster, die das Opfer zur Täterin machen und damit Frauen, die Gewalt erfahren haben, erneut einer gewaltvollen Situation aussetzen, zu durchbrechen. Die aktuelle Situation an der Uni Bielefeld zeigt, dass das bloße Aufstellen von Richtlinien nicht automatisch dazu führt, dass Diskriminierung nicht mehr stattfindet. Im Gegenteil: die selbst-geschaffenen Regelwerke und die Existenz von Einrichtungen und Institutionen, die für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sein sollen, führen offenbar dazu, dass jede_r einzelne sich persönlich nicht mehr in der Verantwortung sieht aufmerksam zu sein, sich gegen sexistisches Verhalten auszu-sprechen und bei sexualisierter Gewalt und Diskriminierung direkt einzugreifen.
Fest steht: Würde die Uni Bielefeld sich an ihren eigenen Maßstäben messen, dann würde sie durchfallen, denn der faktische Umgang steht geradezu im Gegensatz zu den Ansprüchen, die die Uni für sich selbst formuliert hat.
Was tun? Was tun! – oder eine Theorie ohne Praxis kann nicht zu einer Änderung der Verhältnisse führen!
Gerade in hierarchisch geprägten Institutionen wie z.B. Universitäten erschweren es die Macht – und Abhängigkeitsverhältnisse sich gegen sexualisierte Diskriminierung zur Wehr zu setzen oder sich auch „einfach nur“ dagegen zu positioniere. Für Betroffene gibt es – wie oben erläutert – zahlreiche nachvollziehbare Gründe, sich nicht aus der Deckung zu wagen und zu wehren. Und auch wenn es für Zeug_innen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt und all diejenigen die den sexistischen Normalzustand nicht länger ertragen wollen auch oft schwierig ist sich nicht durch Abhängigkeits-verhältnisse einschüchtern zu lassen, so wird sich nichts ändern solange sich niemand positioniert.
Deshalb appellieren wir an alle Angehörigen der Uni Bielefeld (Studierende, Mitarbeiter_innen, Professor_innen) immer und überall (ob im Hörsaal, auf dem Flur, im Kolleg_innenkreis) Stellung gegen Diskriminierung zu beziehen und nicht dabei mitzumachen schwierige Vorfälle unter den Tisch zu kehren und diejenigen zu diskreditieren die diese öffentlich machen. Vor allem aber fordern wir die Adressat_innen dieses Briefes auf, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Warum kehrt ein Professor, der nicht nur verurteilt wurde, weil er private und dienstliche Interessen unangemessen vermischt hat, sondern im Verdacht steht, sexualisierte Gewalt ausgeübt zu haben, an die Uni zurück um dort zu lehren und Studierende und Promovierende zu betreuen?
Warum schützt die Unileitung ihre Studierenden nicht wenigstens insoweit, als dass sie verhindert, dass dieser Professor Pflicht-veranstaltungen unterrichtet? Besteht etwa die Sorge, dass die Studierenden sich bewusst entscheiden würden, seine Veranstaltungen nicht zu besuchen?
Ist die Uni aus ihrer Fürsorgepflicht Studierenden gegenüber nicht dazu verpflichtet, Studierenden zu ermöglichen ihr Studium zu Ende zu bringen, ohne sich einem Lehrenden aussetzen zu müssen, der selbst eine angeblich attestierte Triebstörung dafür verantwortlich macht, dass er seine Finger nicht von Studentinnen lassen könne (vgl. NW vom 14.11.2009), sich damit brüstet, schwängern zu können, wen er will und offenbar schon eine längere Geschichte von Vorwürfen hat (vgl. NW vom 14.11.2009) ?
Warum ist die Universität so wenig transparent im Umgang mit den Ereignissen und Entscheidungen, dass sich der Schluss, man wolle hier etwas vertuschen geradezu aufdrängt? Warum braucht es überhaupt eigene Auflagen für diesen Lehrenden? Schließlich gibt es doch eigens von der Uni verabschiedete Richtlinien zum Thema sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, ganz abgesehen davon, dass es ohnehin selbstverständlich sein sollte, dass die körperliche und psychische Unversehrtheit eines jeden Menschen gerade auch in hierarchischen Verhältnissen zwischen Lehrenden und Studierenden/Promovierenden gewährleistet wird. Wir fordern die Offenlegung dieser Auflagen für den Professor, sowie die Information wer die Einhaltung dieser Regeln wie überprüfen soll!
Bielefeld, 05.04.2011
FemRef*
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